Safecodes@Gaycastle

§ Präambel

  Im Rahmen der Theateraufführung haben Gäste während ihres Mitwirkens auf Gaycastle intensiven Körperkontakt mit anderen Gästen und agieren in einem permanenten sexuellen Rollenspiel, welches durchaus bis zum persönlichen Grenzbereich des einen oder anderen Gasten führen kann. Diese Situation erfordert verständlicherweise besondere Vorschriften in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit, diese sind zusammengefasst im sogenannten Schriftwerk safecodes@gaycastle:

  § 1)

Jedem Gast ist unabhängig seiner ausgewählten Kategorie auf Gaycastle mit Respekt und Menschenwürde zueinander zu begegnen.

  § 2)

Jeder Gast benötigt bei seiner Anreise ein gültiges Reisedokument und ein ärztlich ausgefertigtes Attest mit seinem Namen nicht älter als 2-3 Wochen, das keine ansteckenden Geschlechts-, Haut-, oder Blutkrankheiten vorliegen (Aids, Hepatitis, Skabies, usw.); gegebenenfalls bietet der Betreiber von Gaycastle bei Aufpreis vorgenannte Gesundheitsprüfung direkt vor Ort. Bis zur eindeutigen Klärung kann der Gast in einer naheliegenden Pension auf das Ergebnis warten. Gäste ohne aktuelles ärztliches Attest haben im Interesse der anderen Gäste keinen Zutritt auf Gaycastle! Orale und Anale Körperkontakte sind ausschließlich mit einem Kondom vorzunehmen, es sei den, die betreffenden Gäste erklären ausdrücklich bei Anreise, auf Kondome zu verzichten; so zum Beispiel ein gemeinsam anreisendes Paar in der Kategorie Burgherren. Die Behältnisse für verwendete Kondome sind zu nützen. Alle Gäste erklären außerdem, dass sie selbst kranken- und unfallversichert sind und diesbezüglich während und nach ihrem Aufenthalt keinerlei Ansprüche an die Betreiber von Gaycastle stellen.

  § 3)

Jeder Gast unterzeichnet bei seiner Anreise einen Künstlervertrag für die Dauer seines Aufenthalts, in welchem detailliert auf die besondere Situation und die nicht 100% auszuschließenden Verletzungsrisiken auf Gaycastle hingewiesen wird und der Gast sich mit dem safecodes@gaycastle zur Gänze einverstanden erklärt. Außerdem erklärt der Gast ausdrücklich, dass sein geistiger Zustand im Gleichgewicht ist und keine Suizidtendenzen vorliegen.

  § 4)

Alle Aktivitäten der Theateraufführung dürfen nicht zu dauerhaften körperlichen Verletzungen führen, keine Wunden, kein BLUT! Sollten sich im Rahmen der Handlungen derartige Situation einstellen, ist ein sofortiger Abbruch der Handlungen vorzunehmen. Eventuelle sanitäre Einsätze vor Ort sind vom verantwortlichen Gast zu tragen (Ausnahme bei einem Unfall) und werden bei besonderer Schwere im Heimatland des Gastes als Fahrlässigkeit geahndet.

   § 5)

Alle Gäste verfügen über das Sicherheitswort STOPP bzw. über ein eindeutig erkennbares Handzeichen (Hand ist zur Faust geballt und der Daumen ist nach unten ausgestreckt), mit der Verwendung ist ein sofortiger Abbruch der Handlungen vorzunehmen. Der betreffende Gast entscheidet nach seiner Verwendung des Sicherheitswortes, ob die Handlungen nur temporär beendet sind, oder der Gast das Anwesen vorzeitig verlassen möchte. In letztem Fall ist sofort Graf Wagner oder der ehrenwerte Castigator zu verständigen, alle im Einsatz befindlichen Requisiten, wie Fußfesseln, Ketten, Halsbänder, Hodenringe, Folterbänke, usw. sind dem Gast sofort zu entfernen. Für hyperventilierende Gäste steht ein Ruheraum zur Verfügung, falls diese ihren persönlichen Grenzbereich erreicht haben, dennoch ihren Aufenthalt auf Gaycastle fortsetzen möchten, die Nützung wird im Einzelfall entschieden.

  § 6)

Im Rahmen der Theateraufführung soll einigen Gästen das Gefühl vermittelt werden, sie wären körperlich unfrei, so zum Beispiel in der Reichsgruft von Wagner. Alle Stahlkäfige und Räume im Keller haben keine Schlösser. Wenn ein Gast zur Nachtruhe in einem Käfig untergebracht wird, so verbietet ihm zwar strikt die Hausordnung von Gaycastle im Rahmen der Choreographie diesen Käfig oder Raum ohne Genehmigung zu verlassen, doch kann der Gast jederzeit den Käfig mit eigner Kraft verlassen. Beim „unerlaubten“ Öffnen erfolgt allerdings eine akustische Meldung im Medienraum und der Gast muss sein Verhalten in Folge begründen. Sollten aufgrund dieses unerlaubten Verhaltens keine akuten gesundheitlichen oder sonstige nachvollziehbare Gründe vorliegen, so kann der Gast durch Reichsgraf von Wagner oder den ehrenwerten Castigator sofort von Gaycastle verwiesen werden.

  § 7)

Ausnahmslos jeder Gast hat während seines Aufenthalts auf Gaycastle in besonderem Masse penibel auf seine Körperhygiene zu achten. Mit Ausnahme der Burgherren und dem Team von Gaycastle sind keine Parfüms oder sonstige übermäßige Duftwässerchen zu benützen. Alle Requisiten und Räume werden täglich gründlich desinfiziert, besondere Regeln gelten hierbei in den sanitären und gynäkologischen Gemeinschaftsräumen. Die Entscheidung, den eigenen Genitalbereich haarfrei zu halten bleibt den Gästen mit Ausnahme der Kategorie Subsklaven eigens überlassen.

  § 8)

Drogen jeglicher Art sind auf Gaycastle strikt für alle Gäste verboten! Gästen der Kategorie Burgherren ist der überschaubare Konsum von alkoholischen Getränken im Rittersaal, in der Bar oder im eigenen Gemach gestattet. Im alkoholisierten Zustand ist Wagners Gruft Sperrgebiet, im Einzelfall obliegt diese Entscheidung dem Kellermeister von Gaycastle.  

§ 9)

Die öffentlichen Räume auf Gaycastle sind mit einem weitreichenden Kamerasystem verbunden, alles Bild und Tonmaterial wird im Medienraum auf Gaycastle ausgewertet. Diese Einrichtung dient primär der Gebäudesicherheit und in Folge einer selektierten Publizierung über das Internet. Gäste der Kategorie Burgherren können nach Rücksprache mit dem Kellermeister oder dem Webprofessor eine Veröffentlichung im Internet ausschließen. Alle anderen Gäste haben die Wahl, eine entsprechende Gesichtsmaske zu tragen. Sanitäre Anlagen, die Team- Unterkünfte und die Burgherrenzimmer verfügen über keine Kameras.

  § 10)

Für alle Beteiligten gilt: Auf dem Anwesen findet kein Satanskult statt, keine diesbezüglich schwarze Messen oder sonstige Veranstaltungen! Entsprechend der aktuellen Medienlage zum Thema Kannibalismus werden die Betreiber von Gaycastle jegliche Anfragen dieser Art unverzüglich zur Strafanzeige bringen!

  Gaycastle erlebt in ungewöhnlicher Atmosphäre die ungebändigte Kraft des positiven Daseins!

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