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§
Präambel
Im
Rahmen der Theateraufführung haben Gäste während ihres
Mitwirkens auf Gaycastle intensiven Körperkontakt mit anderen Gästen
und agieren in einem permanenten sexuellen Rollenspiel, welches
durchaus bis zum persönlichen Grenzbereich des einen oder anderen
Gasten führen kann. Diese Situation erfordert verständlicherweise
besondere Vorschriften in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit,
diese sind zusammengefasst im sogenannten Schriftwerk safecodes@gaycastle:
§ 1)
Jedem
Gast ist unabhängig seiner ausgewählten Kategorie auf Gaycastle
mit Respekt und Menschenwürde zueinander zu begegnen.
§ 2)
Jeder
Gast benötigt bei seiner Anreise ein gültiges Reisedokument und
ein ärztlich ausgefertigtes Attest mit seinem Namen nicht älter
als 2-3 Wochen, das keine ansteckenden Geschlechts-, Haut-, oder
Blutkrankheiten vorliegen (Aids, Hepatitis, Skabies, usw.);
gegebenenfalls bietet der Betreiber von Gaycastle bei Aufpreis
vorgenannte Gesundheitsprüfung direkt vor Ort. Bis zur
eindeutigen Klärung kann der Gast in einer naheliegenden Pension
auf das Ergebnis warten. Gäste ohne aktuelles ärztliches Attest
haben im Interesse der anderen Gäste keinen Zutritt auf Gaycastle!
Orale und Anale Körperkontakte sind ausschließlich mit einem
Kondom vorzunehmen, es sei den, die betreffenden Gäste erklären
ausdrücklich bei Anreise, auf Kondome zu verzichten; so zum
Beispiel ein gemeinsam anreisendes Paar in der Kategorie
Burgherren. Die Behältnisse für verwendete Kondome sind zu nützen.
Alle Gäste erklären außerdem, dass sie selbst kranken- und
unfallversichert sind und diesbezüglich während und nach ihrem
Aufenthalt keinerlei Ansprüche an die Betreiber von Gaycastle
stellen.
§ 3)
Jeder
Gast unterzeichnet bei seiner Anreise einen Künstlervertrag für
die Dauer seines Aufenthalts, in welchem detailliert auf die
besondere Situation und die nicht 100% auszuschließenden
Verletzungsrisiken auf Gaycastle hingewiesen wird und der Gast
sich mit dem safecodes@gaycastle
zur Gänze einverstanden erklärt. Außerdem erklärt der Gast
ausdrücklich, dass sein geistiger Zustand im Gleichgewicht ist
und keine Suizidtendenzen vorliegen.
§ 4)
Alle
Aktivitäten der Theateraufführung dürfen nicht zu dauerhaften körperlichen
Verletzungen führen, keine Wunden, kein BLUT! Sollten sich im
Rahmen der Handlungen derartige Situation einstellen, ist ein
sofortiger Abbruch der Handlungen vorzunehmen. Eventuelle sanitäre
Einsätze vor Ort sind vom verantwortlichen Gast zu tragen (Ausnahme
bei einem Unfall) und werden bei besonderer Schwere im Heimatland
des Gastes als Fahrlässigkeit geahndet.
§ 5)
Alle
Gäste verfügen über das Sicherheitswort STOPP bzw. über ein
eindeutig erkennbares Handzeichen (Hand ist zur Faust geballt und
der Daumen ist nach unten ausgestreckt), mit der Verwendung ist
ein sofortiger Abbruch der Handlungen vorzunehmen. Der betreffende
Gast entscheidet nach seiner Verwendung des Sicherheitswortes, ob
die Handlungen nur temporär beendet sind, oder der Gast das
Anwesen vorzeitig verlassen möchte. In letztem Fall ist sofort
Graf Wagner oder der ehrenwerte Castigator zu verständigen, alle
im Einsatz befindlichen Requisiten, wie Fußfesseln, Ketten, Halsbänder,
Hodenringe, Folterbänke, usw. sind dem Gast sofort zu entfernen.
Für hyperventilierende Gäste steht ein Ruheraum zur Verfügung,
falls diese ihren persönlichen Grenzbereich erreicht haben,
dennoch ihren Aufenthalt auf Gaycastle fortsetzen möchten, die Nützung
wird im Einzelfall entschieden.
§ 6)
Im
Rahmen der Theateraufführung soll einigen Gästen das Gefühl
vermittelt werden, sie wären körperlich unfrei, so zum Beispiel
in der Reichsgruft von Wagner. Alle Stahlkäfige und Räume im
Keller haben keine Schlösser. Wenn ein Gast zur Nachtruhe in
einem Käfig untergebracht wird, so verbietet ihm zwar strikt die
Hausordnung von Gaycastle im Rahmen der Choreographie diesen Käfig
oder Raum ohne Genehmigung zu verlassen, doch kann der Gast
jederzeit den Käfig mit eigner Kraft verlassen. Beim „unerlaubten“
Öffnen erfolgt allerdings eine akustische Meldung im Medienraum
und der Gast muss sein Verhalten in Folge begründen. Sollten
aufgrund dieses unerlaubten Verhaltens keine akuten
gesundheitlichen oder sonstige nachvollziehbare Gründe vorliegen,
so kann der Gast durch Reichsgraf von Wagner oder den ehrenwerten
Castigator sofort von Gaycastle verwiesen werden.
§ 7)
Ausnahmslos
jeder Gast hat während seines Aufenthalts auf Gaycastle in
besonderem Masse penibel auf seine Körperhygiene zu achten. Mit
Ausnahme der Burgherren und dem Team von Gaycastle sind keine Parfüms
oder sonstige übermäßige Duftwässerchen zu benützen. Alle
Requisiten und Räume werden täglich gründlich desinfiziert,
besondere Regeln gelten hierbei in den sanitären und gynäkologischen
Gemeinschaftsräumen. Die Entscheidung, den eigenen Genitalbereich
haarfrei zu halten bleibt den Gästen mit Ausnahme der Kategorie
Subsklaven eigens überlassen.
§ 8)
Drogen
jeglicher Art sind auf Gaycastle strikt für alle Gäste verboten!
Gästen der Kategorie Burgherren ist der überschaubare Konsum von
alkoholischen Getränken im Rittersaal, in der Bar oder im eigenen
Gemach gestattet. Im alkoholisierten Zustand ist Wagners Gruft
Sperrgebiet, im Einzelfall obliegt diese Entscheidung dem
Kellermeister von Gaycastle.
§
9)
Die
öffentlichen Räume auf Gaycastle sind mit einem weitreichenden
Kamerasystem verbunden, alles Bild und Tonmaterial wird im
Medienraum auf Gaycastle ausgewertet. Diese Einrichtung dient primär
der Gebäudesicherheit und in Folge einer selektierten
Publizierung über das Internet. Gäste der Kategorie Burgherren können
nach Rücksprache mit dem Kellermeister oder dem Webprofessor eine
Veröffentlichung im Internet ausschließen. Alle anderen Gäste
haben die Wahl, eine entsprechende Gesichtsmaske zu tragen. Sanitäre
Anlagen, die Team- Unterkünfte und die Burgherrenzimmer verfügen
über keine Kameras.
§ 10)
Für
alle Beteiligten gilt: Auf dem Anwesen findet kein Satanskult
statt, keine diesbezüglich schwarze Messen oder sonstige
Veranstaltungen! Entsprechend der aktuellen Medienlage zum Thema
Kannibalismus werden die Betreiber von Gaycastle jegliche Anfragen
dieser Art unverzüglich zur Strafanzeige bringen!
Gaycastle
erlebt in ungewöhnlicher Atmosphäre die ungebändigte Kraft des
positiven Daseins!
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